Landpost, September 2010, 35/2010
Steuerliche Regeln bei Grenzgeschäften – was Optierer wissen sollten
Bei den deutschen Land- und Forstwirten gehört es mittlerweile zur Tagesordnung, Maschinen, Vieh, Saatgut sowie Dünge- oder Pflanzenschutzmittel bei den europäischen Nachbarn zu kaufen beziehungsweise dorthin zu liefern. Ebenfalls werden landwirtschaftliche Dienstleistungen wie Lohnunternehmerleistungen, Tierarztbesuche oder Handwerkerarbeiten nicht mehr nur vom deutschen Dienstleister aus der Nachbarschaft, sondern grenzüberschreitend in Anspruch genommen beziehungsweise erbracht. Grund hierfür sind die seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten geöffneten europäischen Grenzen, eine einheitliche Währung, nicht zuletzt preisliche Anreize.
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