Betrugs-SMS erkennen Sie u. a. an folgenden Kriterien:
• Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per SMS.
• Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
• Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
• Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters.
Quelle | BZSt, Mitteilung vom 2.7.2024